JAKO-O Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen
§ 1 Veranstalter
Das Gewinnspiel wird durchgeführt durch den Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU) Schillstraße 9 in 10785 Berlin.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt ist jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen unter 18 Jahren dürfen an dem Spiel teilnehmen, wenn eine Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt.
(2) Eine Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Der Gewinn kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
(3) Ausgeschlossen von der Teilnahme am Gewinnspiel und von einem möglichen Gewinnanspruch im Falle der Ziehung als Gewinner sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des VDFU und seiner Mitglieder.
§ 3 Gewinn und Ermittlung der Gewinner
(1) Beim ausgeschriebenen Gewinn handelt es sich um 2 Eintrittskarten für einen teilnehmenden Freizeitpark. Teilnehmende Freizeitparks können unter www.freizeitparks.de/parkfinder eingesehen werden.
(2) Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 31. Mai 2020 statt. Um am Gewinnspiel teilzunehmen muss der Teilnehmer auf der Internetseite www.freizeitparks.de/parkfinder das Teilnahmeformular ausfüllen und absenden.
§ 4 Notwendige Angaben des Teilnehmers
(1) Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer das Teilnahmeformular vollständig ausfüllen und die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigen. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden durch den VDFU entsprechend der Datenschutzerklärung, deren Inhalt Sie durch Betätigen des Links am Seitenende zur Kenntnis nehmen können und ggf. zusätzlich erteilter Einwilligungserklärung behandelt.
(2) Im Falle einer konkreten Einwilligung hierzu ist der VDFU berechtigt, die Daten des Teilnehmenden zu verarbeiten, um den Teilnehmern Werbung in Form eines Newsletters über Produkte, Dienstleistungen, Aktionen, Veranstaltungen per E-Mail zuzusenden. Eine solche Einwilligung ist freiwillig, insbesondere bedarf es dieser Einwilligung nicht, um am Gewinnspiel teilzunehmen.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sämtliche Angaben — soweit Angaben gemacht werden — der Wahrheit entsprechen. Anderenfalls kann der Ausschluss erfolgen.
§ 5 Gewinne
(1) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Ablauf des Teilnahmeschlusses durch den VDFU, hier durch Ziehung durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Der VDFU behält sich für die Fälle, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aufgrund technischer oder rechtlicher Umstände nicht mehr gewährleistet ist, so z.B. bei wesentlichen Änderung der Rechtslage bzw. Rechtsprechung, das Gewinnspiel auszusetzen oder zu beenden. In diesen Fällen ist der VDFU zudem befugt, die ausgewiesenen Gewinne auszutauschen bzw. zu ersetzen.
§ 6 Gewinnbenachrichtigung
(1) Gewinnbenachrichtigungen an die Teilnehmer erfolgen nach Ablauf des Gewinnspiels grundsätzlich in Textform (z.B. Briefpost, E-Mail, per Fax) oder telefonisch.
(2) Ein Umtausch des zugewiesenen Gewinns ist nicht möglich. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
(3) Aufwendungen zur Inanspruchnahme des Gewinns, insbesondere die Kosten der Anreise, sind vom Gewinner zu tragen.
§ 7 abschließende Regelungen
(1) Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Berlin als Sitz des Anbieters als vereinbart.
(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 8 Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der VDFU weist allerdings darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.